Datenschutz in der Schweiz: Tracking ohne Risiko
Seit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) in der Schweiz gelten strengere Regeln für die Verarbeitung von Nutzerdaten. Google Analytics kann weiterhin genutzt werden, erfordert aber eine korrekte Konfiguration, um die Privatsphäre Ihrer Kunden zu schützen.
Checkliste: So machen Sie Ihr Tracking nDSG-konform
- IP-Anonymisierung: In Google Analytics 4 (GA4) ist die Anonymisierung der IP-Adressen standardmässig aktiviert. Ein wichtiger Vorteil gegenüber alten Versionen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV): Akzeptieren Sie in Ihrem Google Analytics Konto unter Verwaltung > Kontoeinstellungen die Zusatzbedingungen zur Datenverarbeitung.
- Cookie-Banner (Consent): Nutzen Sie ein "Opt-In" Banner. Google Analytics darf erst dann Daten sammeln, wenn der Nutzer aktiv auf "Akzeptieren" geklickt hat.
- Aufbewahrungsdauer: Stellen Sie unter Dateneinstellungen > Datenaufbewahrung den Zeitraum auf 2 Monate (Standard), um dem Prinzip der Datensparsamkeit zu entsprechen.
- Datenschutzerklärung: Ergänzen Sie auf Ihrer Website einen Abschnitt, der genau erklärt, welche Daten Google Analytics sammelt und wie Nutzer widersprechen können.
Warum das nDSG für Shopbetreiber wichtig ist
Das nDSG verlangt Transparenz. Nutzer müssen wissen, dass ihre Daten (auch wenn anonymisiert) verarbeitet werden. Besonders wichtig für Schweizer Unternehmen ist, dass die Datenverarbeitung durch Google in den USA stattfindet. Dies muss explizit in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Vermeidung von "Fingerprinting"
Achten Sie darauf, keine personenbezogenen Daten (wie E-Mail-Adressen oder Namen) in den URLs Ihrer Website zu übertragen, die Analytics erfassen könnte. Google untersagt dies strikt, und es würde gegen das Schweizer nDSG verstossen.
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